Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Verlauf „AGB“ genannt) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen
Heaven@work
Claudia Koch und Jörg Scharnweber
Bahnhofstr. 14, 85221 Dachau
(im weiteren Verlauf „Heaven@work“ genannt)
und dem Vertragspartner als Auftraggeber (im weiteren Verlauf „Auftraggeber“ genannt).
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser formulierten AGB sind Dienstleistungen für Wellnessmassagen/Mobile Massagen sowie Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Sport, Vorsorge, Ernährung, Wellness, die gesundheitsfördernd wirken und das körperliche Wohlbefinden verbessern sollen.
Auftraggeber sind ausschließlich Firmen, Unternehmen und Gewerbebetriebe.
Die zu erbringenden Leistungen von Heaven@work erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit der Unterschrift auf dem Auftragsformular erklärt der Auftraggeber ausdrücklich seine Zustimmung zu diesen AGB. Abweichenden AGB des Kunden wird hiermit widersprochen.
§ 3 Rechte und Pflichten von Heaven@work
Heaven@work garantiert gegenüber dem Auftraggeber, dass eingesetztes Fachpersonal im Besitz von notwendigen Fachkenntnissen ist sowie ggf. über entsprechende Aus- und Weiterbildungen und Zertifizierungen verfügt.
Heaven@work bringt zu den Terminen eigenständig die erforderlichen Arbeitsmittel mit (bei mobilen Massagen: Massageliege und –unterlagen, Massageöle, Desinfektionsmittel).
Im Bereich der Präventionskurse haben die Teilnehmer ihre Ausrüstung (z.B. Bodenmatte oder Nordic-Walking-Ausstattung) selbständig mitzuführen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Mitarbeiter / Trainer von Heaven@work am Tag der Firmenmassage / des Autogenen Trainings / der Progressiven Muskelentspannung eine geeignete blickdichte Räumlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Weiterhin stellt der Auftraggeber dem Mitarbeiter von Heaven@work während der Dauer der Veranstaltung einen kostenfreien Parkplatz zur Verfügung. Kann der Auftraggeber das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht bieten, erheben wir eine zusätzliche Parkpauschale von € 10,- .
Sollte der Auftraggeber einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so hat dieser Heaven@work unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren.
Um die hochwertige Dienstleistung auch bei mehrstündigen Massagen gewährleisten zu können, wird dem jeweiligen Mitarbeiter von Heaven@work durch den Auftraggeber ausreichend Pausenzeiten eingeräumt. Diese werden von Heaven@work gegenüber dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.
Die Pausenzeiten gestalten sich dabei wie folgt:
Ab 4 Stunden Massage: 15 Minuten
Ab 5 Stunden Massage: 25 Minuten
Ab 6 Stunden Massage: 35 Minuten
Ab 7 Stunden Massage: 50 Minuten
Ab 8 Stunden Massage: 60 Minuten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung entsprechend des Leistungsumfanges auszuzahlen.
§ 5 Erbringung der Dienstleistung / Terminbuchung
Heaven@work erhält durch den Auftraggeber monatlich mindestens einen Massagetermin mit einer Mindestdauer von 3 Stunden. Im Bereich des Präventionsangebotes (Autogenes Training / Progressive Muskelentspannung / Nordic Walking) erhält Heaven@work pro Monat mindestens zwei Veranstaltungen von jeweils einer vollen Stunde.
Zu Beginn des Vertrages werden zwischen Heaven@work und dem Auftraggeber die Termine und deren Leistungsumfänge für die kommenden 12 Monate festgelegt. Nachträgliche Änderungen sowie Reduzierungen und auch Erweiterungen des Leistungsumfanges sind erst ab dem folgenden Quartal möglich.
Heaven@work stellt dem Auftraggeber nach Möglichkeit einen Therapeuten / Trainer zur Verfügung, der regelmäßig tätig wird. Sollte dieser Therapeut / Trainer aufgrund Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe nicht verfügbar sein, benennt Heaven@work einen adäquaten Ersatz. Das Einverständnis des Auftraggebers ist hierfür nicht einzuholen. Überschreitet der vereinbarte Leistungsumfang mehr wie zwei Termine pro Kalendermonat, kann Heaven@work einen zweiten, zusätzlichen Therapeuten für diesen Auftraggeber benennen. Wechsel der Therapeuten innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit sind kostenneutral abzuwickeln.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen fest vereinbarten Termin bis zu 48 Stunden vorher zu pausieren. Pausierende Termine werden an die Vertragslaufzeit angehängt; die monetäre Abrechnung durch Heaven@work erfolgt aber so, als wenn der Termin stattgefunden hätte. Sollten sich durch pausierende Termine Verlängerungen in der Vertragslaufzeit ergeben, rechnet Heaven@work diese nicht mehr ab.
Eine Pausierung ist während der Vertragslaufzeit für maximal zwei Kalendermonate möglich. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Pausierungen.
§ 6 Abrechnung / Bezahlung
Die Bezahlung für die erbrachten Dienstleistungen von Heaven@work richtet sich nach dem Vertragsinhalt zwischen Heaven@work und dem Auftraggeber und deren Preisen. Diese verstehen sich stets zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
Heaven@work rechnet die für den jeweiligen Monat gebuchten Dienstleistungen im voraus in der ersten Woche des Monats ab und stellt diese dem Auftraggeber in Rechnung.
Sollten Terminpausierungen oder –ausfälle zu einer Korrektur des Rechnungsbetrages führen, so wird dieser im Folgemonat berücksichtigt.
Rechnungen sind sofort ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Abzüge werden keine vorgenommen.
Der Vertrag sieht ausschließlich monatliche Zahlungsweise vor.
§ 7 Vertragslaufzeit / Kündigungsfristen
Der Vertrag wird für volle 12 Monate geschlossen und beginnt mit dem im Vertrag genannten ersten Tag.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf per Einschreiben gekündigt wurde. Kündigungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Wenn erhebliche Gründe vorliegen, die eine Vertragsfortführung aus wichtigem Grund unmöglich machen, haben beide Parteien das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung.
§ 8 Haftung
Sollten Personen- oder Sachschäden durch Teilnehmer des Auftraggebers verursacht worden sein, so haftet dieser für die entstandenen Schäden. Heaven@work empfiehlt daher den rechtzeitigen Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
Die Teilnehmer des Auftraggebers sind für die Beaufsichtigung ihres Privateigentums während der Massage / Veranstaltung selbst verantwortlich. Bei entstandenen Schäden durch Verlust, Beschädigung/Zerstörung oder Diebstahl kann Heaven@work nicht haftbar gemacht werden.
Schäden, die nachweislich durch Heaven@work-Mitarbeiter verursacht wurden, fallen in die Zuständigkeit der firmeneigenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Die von Heaven@work vermittelten Kurs- und Lehrinhalte sind an einigen Stellen als Empfehlung zu verstehen. Da die Auswahl der Behandlungs- und Therapieform sowie der Medikamente durch den Teilnehmer des Auftraggebers selbst zu treffen sind, können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Trainer, dem Kursleiter oder Heaven@work hergeleitet werden.
Die angebotenen Dienstleistungen stellen keine Behandlung im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinne dar, sondern dienen ausschließlich der Gesundheitsförderung. Sie ersetzen keinesfalls den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker. Es werden durch Heaven@work keine Diagnosen gestellt und keine Heilungsverläufe/-versprechen abgegeben.
§ 9 Datenschutz
Heaven@work erhebt, verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten nur zur Erbringung der von Ihnen gebuchten Dienstleistung.
§ 10 Zertifikate / Teilnahmebescheinigung / Bescheinigungen
Alle von Heaven@work ausgegebenen Schriftstücke sind sorgfältig aufzubewahren. Für die Ausstellung von Zweitschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- fällig.
§ 11 Urheberrecht
Werden Skripten oder Unterlagen von Heaven@work ausgegeben, unterliegen diese dem Urheberrecht und werden dem Auftraggeber nur zur alleinigen und nicht übertragbaren Nutzung überlassen. Alle Rechte sind Heaven@work vorbehalten.
Die Erstellung von Fotokopien und die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Das Anfertigen von Video- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen ist ebenfalls nicht erlaubt.
§ 12 Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Dienstleistung ist Dachau.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert oder in Frage gestellt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am Nächsten kommt.